Die Führerscheinkontrolle erfolgt zur Erfüllung gesetzlicher Halterpflichten gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Als Unternehmen sind wir verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob Mitarbeitende mit Firmenfahrzeugen über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen.
Im Rahmen der Kontrolle werden Fotos der Vorder- und Rückseite Ihres Führerscheins erstellt und digital gespeichert. Diese Fotos dienen ausschließlich dem Nachweis, dass Sie zum Zeitpunkt der Prüfung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Verpflichtung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an dokumentierbarer Kontrolle).
Natelberg Gebäudetechnik GmbH
Schwarzmoorstraße 9, 26817 Rhauderfehn
datenschutz@natelberg.de]
Die Daten werden nur solange gespeichert, wie dies zur Erfüllung der Halterpflicht und zur Dokumentation notwendig ist. Anschließend erfolgt die Löschung gemäß interner Datenschutzrichtlinie.
Zugriff auf die Daten haben ausschließlich autorisierte Personen (z. B. Fuhrpark- oder Personalabteilung). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch. Wenden Sie sich hierzu bitte an datenschutz@natelberg.de.
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